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   VG Greifswald, 20.01.2011 - 2 A 2151/06   

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VG Greifswald, 20.01.2011 - 2 A 2151/06 (https://dejure.org/2011,99876)
VG Greifswald, Entscheidung vom 20.01.2011 - 2 A 2151/06 (https://dejure.org/2011,99876)
VG Greifswald, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - 2 A 2151/06 (https://dejure.org/2011,99876)
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   VG Schwerin, 20.01.2011 - 2 A 2151/06   

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VG Schwerin, 20.01.2011 - 2 A 2151/06 (https://dejure.org/2011,85485)
VG Schwerin, Entscheidung vom 20.01.2011 - 2 A 2151/06 (https://dejure.org/2011,85485)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus VG Schwerin, 20.01.2011 - 2 A 2151/06
    Der öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch ist bundes- oder landesgesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, sondern von der Rechtsprechung entwickelt und früher aus einer entsprechenden Anwendung der §§ 861, 1004 BGB und später aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten hergeleitet worden (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.08.1993 - 4 C 24/91 - Urt. v. 19.07.1984 - 3 C 81/82 -, zitiert nach Juris).

    Der Anspruch ist auf die Wiederherstellung des (rechtmäßigen) Zustandes gerichtet, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestand; er ist ausgeschlossen, wenn die Wiederherstellung des früheren Zustandes durch Beseitigung der unmittelbaren Folgen tatsächlich oder rechtlich nicht möglich oder dem Hoheitsträger nicht zumutbar ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.08.1993 aaO.).

    In diesem Sinne ist mit der Herstellung der Erschließungsstraße ein "Schwarzbau" entstanden (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.08.1993 aaO.).

    Sie ist gegenüber dem Grundeigentümer rechtlich ungeeignet, den durch eine fehlerhafte Bauleitplanung rechtswidrig entstandenen Zustand aufzuheben, und steht deshalb einem Anspruch auf Folgenbeseitigung bei fehlerhafter Bauleitplanung nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.08.1993 aaO.).

    Der Rechtsschutz der öffentlichen Hand ist im Übrigen durch die Möglichkeit der Vollstreckungsgegenklage hinreichend gewahrt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.08.1993 aaO.).

    Wesen des hier in Rede stehenden Folgenbeseitigungsanspruchs ist es gerade, rechtswidriges Handeln der öffentlichen Hand - hier der beklagten Stadt - auch und gerade dann rückgängig zu machen, wenn "vollendete Tatsachen" geschaffen worden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.08.1993 aaO.).

    Dagegen meint die Frage der Zumutbarkeit im Allgemeinen nicht die weitere Frage, ob die Wiederherstellung des früheren Zustandes ihrerseits Folgen auslösen wird, die zu vermeiden ein berechtigtes Anliegen sein kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.08.1993 aaO).

  • VG Berlin, 19.08.2009 - 1 A 207.08

    Frage der Öffentlichkeit eines Wegs (Berlin)

    Auszug aus VG Schwerin, 20.01.2011 - 2 A 2151/06
    Zwar bedarf es nach dem richterrechtlich entwickelten Grundsatz der sog. "Elastizität der Widmung" bei einer unwesentlichen Erweiterung oder Veränderung einer bestehenden Straße keiner erneuten Widmung der neu ausgebauten und dem Verkehr übergebenen Verkehrsflächen; die alte Widmung erstreckt sich in diesem Fall auch auf die neue Straße (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 19.05.1999 - 3 A 3506/95 - BayVGH, Beschl. v. 31.07.2003 - 8 ZB 03.357 - VG Berlin, Urt. v. 19.08.2009 - 1 A 207.08 -, zitiert nach Juris).

    Denn die damit verbundenen enteignungsgleichen Auswirkungen wären mit der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG und den hiernach zu erfüllenden strengen Anforderungen an enteignende Maßnahmen unvereinbar (vgl. VG Berlin, Urt. v. 19.08.2009 aaO.).

  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82

    Folgenbeseitigungsanspruch

    Auszug aus VG Schwerin, 20.01.2011 - 2 A 2151/06
    Der öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch ist bundes- oder landesgesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, sondern von der Rechtsprechung entwickelt und früher aus einer entsprechenden Anwendung der §§ 861, 1004 BGB und später aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten hergeleitet worden (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.08.1993 - 4 C 24/91 - Urt. v. 19.07.1984 - 3 C 81/82 -, zitiert nach Juris).
  • BGH, 22.02.2007 - III ZR 216/06

    Entscheidung des Baulandgerichts nach Unwirksamerklärung eines Bebauungsplans im

    Auszug aus VG Schwerin, 20.01.2011 - 2 A 2151/06
    Die gegen die Nichtzulassung der Revision gerichtete Beschwerde der Beklagten wies der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 22. Februar 2007 (Gesch.-Z. III ZR 216/06) zurück.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.1999 - 3 A 3506/95

    Unwesentliche Erweiterung einer Straße; Elastizität der Widmung; Begradigung der

    Auszug aus VG Schwerin, 20.01.2011 - 2 A 2151/06
    Zwar bedarf es nach dem richterrechtlich entwickelten Grundsatz der sog. "Elastizität der Widmung" bei einer unwesentlichen Erweiterung oder Veränderung einer bestehenden Straße keiner erneuten Widmung der neu ausgebauten und dem Verkehr übergebenen Verkehrsflächen; die alte Widmung erstreckt sich in diesem Fall auch auf die neue Straße (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 19.05.1999 - 3 A 3506/95 - BayVGH, Beschl. v. 31.07.2003 - 8 ZB 03.357 - VG Berlin, Urt. v. 19.08.2009 - 1 A 207.08 -, zitiert nach Juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2002 - 1 L 151/00
    Auszug aus VG Schwerin, 20.01.2011 - 2 A 2151/06
    Mit der Widmungsfiktion des § 62 Abs. 1 Satz 1 StrWG M-V wird deutlich, dass der Bestand der öffentlichen Straßen nach bisherigem Recht beibehalten und entsprechend übergeleitet und abgeschlossene Sachverhalte nicht nachträglich abweichend beurteilt werden sollen (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 13.02.2002 - 1 L 151/00 -, zitiert nach Juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2005 - 3 K 25/01

    Aufspaltung eines Bebauungsplans vor der Bechlussfassung

    Auszug aus VG Schwerin, 20.01.2011 - 2 A 2151/06
    Mit Urteil vom 22. Juni 2005 (Gesch.-Z. 3 K 25/01) erklärte das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern auf den Normenkontrollantrag des Klägers hin den Bebauungsplan Nr. 6.2 der Beklagten für den Bereich der ehemaligen Baustoffversorgung - nördlicher und östlicher Teil - gemäß § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für unwirksam.
  • VGH Bayern, 31.07.2003 - 8 ZB 03.357
    Auszug aus VG Schwerin, 20.01.2011 - 2 A 2151/06
    Zwar bedarf es nach dem richterrechtlich entwickelten Grundsatz der sog. "Elastizität der Widmung" bei einer unwesentlichen Erweiterung oder Veränderung einer bestehenden Straße keiner erneuten Widmung der neu ausgebauten und dem Verkehr übergebenen Verkehrsflächen; die alte Widmung erstreckt sich in diesem Fall auch auf die neue Straße (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 19.05.1999 - 3 A 3506/95 - BayVGH, Beschl. v. 31.07.2003 - 8 ZB 03.357 - VG Berlin, Urt. v. 19.08.2009 - 1 A 207.08 -, zitiert nach Juris).
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